Rollenbilder, Wahlfreiheit + Geschlechtergerechtigkeit in der Kita

“Es steht im Gesetz”

ist das letzte Argument, das wir vorschlagen für den Ausstausch zwischen Eltern, Kita-Teams, pädagogischen Fachkräften und Lehrer*innen, wenn es um die Rosa-Hellblau-Falle geht. Aber manchmal braucht es Fakten statt ausführlicher Erklärungen und Studien. Die Details dazu sind im folgenden Text zusammengetragen, inkl. Zitate und Ausschnitte unterschiedlicher Handlungsanweisungen aus den Bildungsplänen der Länder

Wer nach anderen Argumenten sucht, wird hier fündig: „Argumente für eine geschlechtersensible Pädagogik„.

Uns interessiert:
Mit welchen Argumenten hast du gute Erfahrungen gemacht im Gespräch über die Rosa-Hellblau-Falle? Schreib doch gerne in die Kommentare (oder auf Instagram @rosahellblaufalle), wie es Dir ergangen ist. Oder erzähle mal, ob Du Dir überlegst, ein solches Gespräch zu führen?
Alles Gute wünschen Sascha und Almut

Informationen über Gesetze und Bildungspläne der Länder zur geschlechtersensiblen Pädagogik zum Download:

tbc …

Hier folgen mehr Details sowie überregionale Gesetze und Bestimmungen:

Bildung ist Ländersache, und es gibt große Unterschiede im Betreuungsschlüssel, in den Aufgaben, Zielen, Rahmenbedingungen und der Höhe der Ausgaben pro Kind, was automatisch zu einer Ungleichbehandlung von Kindern, Eltern und Fachkräften führt (und dem Grundgesetz widerspricht). Das betrifft also auch den Umgang mit limitierenden Rollenbildern, Wissen und Umgang mit Alltagssexismus und Diskriminierung. In der Theorie gibt es also zwar eine bundesweite bzw. EU-weite Übereinstimmung, in der Praxis hängt es aber von der einzelnen Kita und Fachkraft ab.

Was für alle gilt:

  • Gender Mainstreaming ist EU-Gesetz (Gleichstellung von Frauen und Männern).
  • Das “Gute-Kita-Gesetz” von 2019 gilt bundesweit. Dafür werden unterschiedlichste Maßnahmen unterstützt und Hilfen können abgefragt werden, z.B. unter vielem anderen zum “Abbau geschlechtsspezifischer Stereotype”, zur Integration und Inklusion.
  • Das Grundgesetz. Artikel 3 Abs. 2: „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich“ und Artikel 2 (1) “Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit”
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Bund:

Das Grundgesetz verpflichtet also den Staat, Gleichstellung zu fördern. Gleichstellung bedeutet:

  • Frauen und Männern ein gleichermaßen selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen. Gleichstellungspolitik gibt nicht vor, wie Menschen leben sollen
  • dass niemand zur Anpassung an stereotype Vorstellungen von „Männern“ und „Frauen“ gezwungen werden darf. An das Geschlecht und an Geschlechterrollen dürfen grundsätzlich keine Vor- oder Nachteile geknüpft werden. Rollenverteilungen, die zu einer höheren Belastung oder sonstigen Nachteilen für ein Geschlecht führen, dürfen durch staatliche Maßnahmen nicht verfestigt werden. Faktische Nachteile, die typischerweise ein Geschlecht treffen, dürfen durch begünstigende Regelungen ausgeglichen werden.

Gleichstellungspolitische Ziele sind also:

  1. Abbau von Benachteiligungen (Diskriminierungen)
  2. gleiche Teilhabe (Partizipation) und
  3. eine von tradierten Rollenmustern freie, selbstbestimmte Lebensgestaltung ̶b̶̶e̶̶i̶̶d̶̶e̶̶r̶ aller* Geschlechter (echte Wahlfreiheit).
  4. Die Gleichstellung von Frauen und Männern ist durch geschlechtergerechte Sprache zum Ausdruck zu bringen*.

edit: Interessant, dass Punkt 3 direkt Punkt 4 zuwiderhandelt, denn „beide Geschlechter“ ist keine diskriminierungsfreie, geschlechtergerechte Formulierung. Besonders nicht in einem solchen, von der Bundesregierung herausgegebenen Text (Arbeitshilfe der Bundesregierung zu Gender Mainstreaming), der, zugegeben, schon 4 Monate vor dem Gesetz zum dritten Geschlechteintrag erschienen ist.

Und wenn ich wünschen darf:


Den dritten Punkt sollten sich Kitas bitte an die Wände pflastern zum Einstieg ins Gespräch sowohl für Eltern als auch für Fachkräfte! :)

Länder:

Gut zu wissen, dass in fast jedem der unterschiedlichen Bildungspläne ein Punkt zum Thema Rollenbilder formuliert ist, mal mehr mal weniger ausführlich. Problem ist die Umsetzung. Aber Kita-Teams darauf anzusprechen “Geschlechtergerechtigkeit ist Gesetz”, kann ein wichtiges Argument sein, wenn man zusammen mit dem eigenen Kind unglücklich ist mit der Situation.

Sucht man in den o.g. Links zum Beispiel nach den Begriffen Mädchen / Jungen / Geschlecht, stößt man auf die entsprechenden Stellen. (edit: die noch überwiegend binär formuliert sind und auch inhaltlich keine Sichtbarkeit nichtbinärer Identitäten fördern)

Und jetzt noch ein paar Beispiele einzelner Länder, kein Anspruch auf Vollständigkeit und aktuellsten Stand:

NRW

Vor dem Gute-Kita-Gesetz gab es z.B. in NRW das KiBiz (Kinderbildungsgesetz), ist also alles nichts Neues:

Schule in NRW:

Kitas in Niedersachsen:

Kita in Bayern:

Berlin:

Quelle: Berliner Bildungsprogramm für Kitas und Kindertagespflege

Hamburg

Die Hamburger Formulierung ist sehr klar und bringt auch die Probleme mit auf den Punkt:

Baden-Württemberg:

Bevor du auf diese Seite kamst, hast du bestimmt schon Gespräche geführt über gendersensible Pädagogik. Und vielleicht musstest du ja nicht auf die Gesetze verweisen, sondern wurdest auch so gehört? Erzähle und schreib doch mal in die Kommentare (oder auf Instagram @rosahellblaufalle), wie es Dir ergangen ist. Oder überlegst du dir jetzt, ausgestattet mit diesen Informationen, ein solches Gespräch zu führen?


Alles Gute dafür wünschen Sascha und Almut

Zu unserem Fortbildungsangebot ‚Gendersenible Pädagogik‘:

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