Zum Frauentag am 8.März 2019

Blick auf Artikel 2 Grundgesetz

Reminder:   Der internationale Frauentag „entstand als Initiative sozialistischer Organisationen in der Zeit vor dem Ersten Weltkrieg im Kampf um die Gleichberechtigung, das Wahlrecht für Frauen sowie die Emanzipation von Arbeiterinnen“ (Wiki).

Am Frauentag geht es also nicht um Blümchen, Backrezepte und Yoga-Gutscheine, auch wenn der Einzelhandel und Marketingfirmen das gerne so für sich auslegen (Vorbeischauen bei der neuesten Einreichung für den Goldenen Zaunpfahl).

>Infos zum Frauen*streik<

Am 8.März geht es um die Rechte von Frauen, und die sind nicht erst dann in Gefahr, wenn Menschen erwachsen sind. Am 8.März geht es auch um die Rechte von Mädchen, zum Beispiel um ihr Recht auf Bildung und auf Freiheit und auf körperliche Unversehrtheit!

Und ich möchte noch eins kleiner ansetzen, da, wo zu wenige hinschauen, da, wo es nicht so offensichtlich scheint, beim Spiel. Zu den Rechten gehört nämlich auch das Recht auf freie Persönlichkeitsentwicklung, es geht um Wahlfreiheit!

Artikel 2 (1) lautet:

„Jeder hat das Recht auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt“

Was das für Kinder heißen kann, habe ich mal in Bildern umgesetzt und ein Poster gestaltet. Ich freue mich, dass wir es bald über klische*esc e.V. anbieten können (Auch eine Postkarten-Version wird es geben). Auf dass es zu Gesprächen anregt und Kindern wie Erwachsenen vor Augen führt, was Wahlfreiheit und „freie Entfaltung der Persönlichkeit“ im Alltag, manchmal im ganz Kleinen bedeutet:

Jede*r hat das Recht auf

freie Entfaltung der eigenen Persönlichkeit

Art2 GG – Postkarte / Poster-Motiv, in Kürze bestellbar bei klische*esc e.V.

Alles Gute zum Frauentag 2019! 💪

Mit vielen Grüßen von Almut

 

 

.